Aktuelle Besucherregelung

01. März 2023: Geänderte Test-Regellung
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Ab Mittwoch, 01.03.2023 gilt eine neue Regelung im Hinblick auf die Testverordnung!

Es gilt weiterhin pro Patient maximal 2 Besucher pro Tag (Zugang jedoch nur einzeln) für max. 1 Stunde. 

Die Testpflicht/Nachweispflicht entfällt zum 01.03.2023

Eine FFP2-Maske muss weiterhin innerhalb des Kreiskrankenhauses dauerhaft getragen werden.

Bei Änderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.