Aktuelle Besucherregelung

05. April 2023: Das Infektionsschutzgesetz läuft bezüglich der Covid-Regelungen aus
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Das Infektionsschutzgesetz läuft bezüglich der Covid-Regelungen zum 07.04.2023 aus:

Damit fällt die Maskenpflicht sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher.

Die Betriebsleitung des Kreiskrankenhaus St. Anna empfiehlt weiterhin bis 30.04. das freiwillige Tragen einer Maske. 

Auch die Besuchsbeschränkung auf 2 Personen für max. 1h wird zum 07.04.2023 aufgehoben. 

Bitte beachten Sie, dass auf unserer Intensivstation eine Besuchszeit von 15.00 bis 18.00 Uhr gilt.