Unser Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement nimmt im Kreiskrankenhaus St. Anna einen hohen Stellenwert ein. Qualitativ hochwertige medizinische Behandlung und Prozesse innerhalb des Hauses zeichnen uns aus. Besonders wichtig sind uns auch die Qualität der menschlichen Zuwendung und die Nähe des Krankenhauses zu den Menschen. Schließlich trägt es für deren medizinische Versorgung Verantwortung.

Um die Ergebnisqualität zu sichern nimmt das Kreiskrankenhaus St. Anna an verschiedenen so genannten Benchmarks, Vergleiche der Ergebnisqualität, teil. Zudem betreiben wir ein umfangreiches Risikomanagement inklusive mehrerer Instrumente zur Vorbeugung von Fehlern. So wird stetig geprüft und gesichert, dass unsere Patienten professionell und kompetent behandelt werden.

Menschliche Zuwendung lässt sich schwerer messen. Hier helfen uns vor allem Gespräche mit Patientinnen und Patienten und Angehörigen sowie unsere Patientenfragebögen. Um etwaigen Fehlern direkt auf den Grund zu gehen, ist das Beschwerdemanagement direkt bei der Betriebsleitung angesiedelt, unterstützt durch unseren Patientenfürsprecher. Die Ergebnisse sprechen für uns: 96% der stationären Patienten würden unser Krankenhaus weiterempfehlen (Stand Gesamtjahr 2016).

Auch die Nähe zur Heimat der Menschen in der Region spielt für uns eine große Rolle. Wir verstehen uns als erster Ansprechpartner in Fragen der stationären Gesundheit und decken die stationäre Nahversorgung umfassend ab.

Qualitätsbericht

Hier finden Sie den Qualitätsbericht des Kreiskrankenhauses in der jeweils aktuellsten Form. Leider sind die gesetzlichen Vorgaben so, dass der offizielle Qualitätsbericht in einer sehr starr vorgegebenen Form ausgefüllt werden muss und erst nach einer gewissen Frist freigegeben wird. Erst dann dürfen wir ihn als offiziellen Qualitätsbericht veröffentlichen, was regelmäßig dazu führt, dass der "Aktuelle Qualitätsbericht" bis zu 2 Jahre alt ist.

Die sehr technokratische Vorgabe zum Qualitätsbericht führt dazu, dass sich der Bericht nur teilweise zur Abbildung der eigentlichen Leistung eignet. Beispiel: Muss bei einer Behandlung eine Prozedur mehrmals wiederholt werden (beispielsweise bei der Behandlung schlecht heilender Wunden bei älteren Menschen, sog. "offener Beine"), gilt dies jedes Mal als eigene Prozedur im Sinne des Berichts, was dazu führt, dass regelmäßig diese Leistung ganz oben in der Prozedurenstatistik landet, obwohl es sich nur um wenige Patienten oder Patientinnen handelte. Bei Fragen zu Details aus dem Qualitätsbericht informieren wir Sie gerne.

Bei aller mangelnden Aktualität und technischen Schwäche des formalen Berichts kann man dennoch die hervorragende Leistungsentwicklung des Kreiskrankenhauses St. Anna in den letzten Jahren nachlesen - darauf sind wir stolz und wollen uns auch in Zukunft weiterentwickeln.

Medizinproduktesicherheit

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, auf ihrer Website den Kontakt zu ihrem Medizinproduktesicherheitsbeauftragten zu ermöglichen. Dessen Aufgabe - bei uns als Gremium fest in der Betriebsleitung und deren direktem Umfeld verankert - ist es, die Sicherheit rund um die Medizinprodukte zu gewährleisten. Dazu zählen auch Registrierung, Vorbeugung und Schadensverringerung hinsichtlich der Medizinprodukte. Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, das der Diagnostik oder Heilung dient, aber kein Medikament ist. Das kann ein komplexes Gerät wie ein Ultraschallgerät sein, oder auch eine einfache Bewegungsschiene. Die Medizinproduktebeauftragten im Hause sorgen dafür, dass der gesetzlichen Vorschrift entsprechend alle Mitarbeiterinnen eine Einweisung in dieses Produkt bekommen. So wollen wir verhindern, dass eine falsche Handhabung sich direkt auf die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten auswirkt. Wir meinen: Ein Krankenhaus tut gut daran, diese Einweisungen ernst zu nehmen.

Zusätzlich verpflichtet uns das Gesetz zur Einrichtung eines Medizinproduktesicherheitsbeauftragten. Die Aufgabe dieser Person oder dieses Gremiums ist es, sicherheitsrelevante oder patientengefährdende Vorkommnisse mit Medizinprodukten an die zuständigen Behörden zu melden. Auf diese Weise verschafft sich der Gesetzgeber eine Übersicht über Risiken von Behandlungen und Diagnose mit bestimmten Medizingeräten. Zudem geht es natürlich auch darum, wie jedes Krankenhaus vorbeugen kann und mit Risiken umgeht. Nicht zuletzt bestimmt der Medizinproduktesicherheitsbeauftragte auch mit, wie im Falle eines eingetretenen Risikos, also eines Schadens durch ein Medizinprodukt, zu verfahren ist.

Meldepflichtige Vorfälle mit Medizinprodukten hatten wir seit Installation des Medizinproduktesicherheitsbeauftragten nicht - und wir setzen alles daran, dass das auch so bleibt.

Medizinproduktsicherheitsbeauftragt am Kreiskrankenhaus St. Anna sind Frau Bianca Dotterweich, Dr. med. Martin Grauer.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09193/620-212 oder unter medizinproduktesicherheitsbeauftragter@kreiskrankenhaus-hoechstadt.de

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.